08. Aprli 2021 – Bahnbrechendes Urteil!!
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WICHTIGER LESEHINWEIS! Musterbrief für Berliner Schulen

Hier für juristisch Interessierte das Weimarer Urteil in ganzem Umfang.

AUSZUG!
„[…] Den Leitungen und Lehrern der Schulen […], sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

  1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
  2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
  3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.[…]“

Mit anderen Worten:
Wer in dieser Schule jemanden nötigt Masken zu tragen, Abstandsregeln einzuhalten oder Kinder zum PCR-Test zwingt, macht sich strafbar.

Berlin steht auf: https://t.me/berlinstehtauf/1553

? Verpasse keine Aktionen in Berlin: https://www.berlinstehtauf.de/category/allgemein/berlin-aktiv/

Erinnern Sie sich noch an das Urteil vom 11.01.2021? https://www.berlinstehtauf.de/bahnbrechendes-urteil-des-amtsgerichtesag-weimar/

❗️❗️ WICHTIG ❗️❗️

Wenn ihr das Urteil von Weimar verteilt, dann weist bitte gleichzeitig DRINGEND darauf hin, dass Eltern jetzt NICHT sofort zum FamG gehen und für ihre Kinder bzgl. der Masken ein Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB einleiten sollen. Für viele Eltern, die auf dieser Basis geklagt haben, ist dieser Versuch mit bösen Folgen gescheitert, indem sie an c-affine Richter geraten sind.

Gebt bitte die Erklärung der Klagepaten und Eltern stehen auf e.V. hinzu

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