Vertrauensfrage gefordert
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Ist die halbe CDU auf den Weg in Gefängnis, da sie sich mitten in der Pandemie aufgrund fragwürdiger Maskendeals bereichert habe? Dieser Frage stellen mittlerweile mehrere Abgeordnete des deutschen Budnestages. Zudem wird der Ruf nach der Vertrauenfrage lauter. Der Auslöser ist die arg in die Kritik geratene Politik der Bundeskanzlerin.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland darf im Deutschen Bundestag einen Antrag stellen, mit dem ihm oder ihr oder ihm das Vertrauen entzogen werden kann, insofern diese Vertrauensfrage keine Mehrheit findet.

Dazu heißt es im Wortlaut des Paragraphen 68 des Grundgesetzes:

„(1 ) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

und weiter gilt hier:

„(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.“

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